Übrigens: Durch einen Anhörungsbogen wird die Verjährungsfrist unterbrochen! "Gibt es Tipps dazu , wie ich mich weiter verhalten sollte ?" Auf keinen Fall sollten Sie eine andere Person als Fahrer angeben, um sich selbst aus der Affäre zu ziehen. Ist also der Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter adressiert, der Verkehrssünder ist aber ein anderer Fahrer, läuft die Verjährungsfrist für den Fahrer normal weiter. Entgegen der landläufigen Meinung sind Sie auch hier nicht dazu verpflichtet, auf dem Anhörungsbogen Angaben zum Fahrer des KFZ bei dem Verkehrsverstoß zu tätigen. Auf Nachfrage der Behörde gab er an, dass ich noch im Fahrzeug war und wir uns aufgrund der Strecke (1000km) abgewechselt haben. Der Anhörungsbogen setzt die Verjährung nämlich lediglich für die Person aus, die im Schreiben genannt wird. Da es sich um den Sohn der Halterin handelt dürfte anhand des Bildes schon mal klar sein, dass die Halterin nicht gefahren ist. Der Anhörungsbogen bezüglich einer Ordnungswidrigkeit unterbricht die Verjährungsfrist für den Adressaten. Verjährung Halter=Firma / Fahrer? Am 13.02.2018. dort hat er angegeben nicht gefahren zu sein. Zwar könnten Sie sich auch (erneut) als Fahrer angeben. Dies gilt sowohl für den Fall, dass ein naher Angehöriger geblitzt wurde und für Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht (z.B. Die Verjährung beim Bußgeldbescheid beträgt normalerweise drei Monate. Mein Name wurde übermittelt. ... Anhörungsbogen: Auswirkungen zur Verjährung. Sollte eine andere Person der gesuchte Fahrer sein, so gilt für diese Person weiterhin trotz der Anhörung die normale Verjährung ab dem Tattag. Sie als Halter müssten im Ernstfall höchstens mit eine Fahrtenbuchauflage rechnen. Verantwortlich für die Ordnungs­widrigkeit ist aber immer nur der Fahrer selbst, den die Behörde Möglicher­weise nicht kennt. Falsch angege­bener Fahrer. Im Falle der Verjährung wäre das Verfahren gegen ihn einzustellen. Die wird sich nun auf die Suche nach em Fahrer machen. Die Verjährung wird gegen den unterbrochen an den der ABogen gerichtet ist -also an den Halter = Fahrer .. Das ist der springende Punkt, dass Halter ja nicht unbedingt Fahrer sein muss. Ein Anwalt kann nicht schaden, wenn ein anderer Fahrer mit Ihrem Fahrzeug geblitzt wurde und Sie nun die Konsequenzen tragen sollen. Und nicht mehr sagen können wer gefahren ist. - Siehe oben 1. Waren Sie zudem nicht der Fahrer, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat, so können und sollten Sie dies ebenfalls angeben. Erstmal willkommen im VP Da auf den Anhörungsbogen nicht reagiert wurde wird jetzt gegen den Halter ein BGB ergehen (macht plus 23,50 Euro). Sie sind zu schnell gefahren und geblitzt worden.Nun steht ein Bußgeld­ver­fahren ins Haus und Sie befürchten ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot?Was also tun? - Straßenverkehrsrecht" im Forum "Straßenverkehrsrecht" wurde erstellt von bummi, 8.November 2010. 4. Dieses Thema "Verjährung Halter=Firma / Fahrer? Der Halter hat einen anhörungsbogen bekommen. Es ist weiterhin zu beachten, dass die Verjährung für denjenigen unterbrochen wird, der im Anhörungsbogen erwähnt ist. https://rechtsberater.de/verkehrsrecht-ratgeber/anhoerungsbogen Wenn im AB steht "Ihnen wird vorgeworfen", dann ist der Halter als Fahrer angesprochen und die Verjaehrung …