Sprich da wären auch fremde Grundstücke/Dachterrassen/Balkone etc. Vorausgesetzt, es handelt sich um einen normalen Kamerastandpunkt, welcher nicht per Leiter o.ä. Kann der Architekt eine Vervielfältigung / Nutzung unterbinden? zwei Punkte. Bei einer Höhe von nur 20 Metern kommen da schon einige Häuser und Grundstücke mit in den Bildausschnitt. Da greift das Hausrecht. Es gibt eine ganze Reihe von Literatur, die die Rechte von Fotografen noch einmal viel ausführlicher beschreibt. Dabei habe ich vom Rand des Nachbargrundstücks eine Aufnahme geschossen. Gleiches gilt, wenn eine Person zufällig mal "durchs Bild läuft". Die Einholung einer Aufstiegsgenehmigung beim zuständigen Ordnungsamt greift da sicher nicht. Dies ist keine offizielle Rechtsberatung und nur eine Zusammenfassung von Gesetzen, Urteilen und Meinungen. Ich hoffe, Ihnen mit meiner … Ich habe eine Frage zum Urheberrecht des Architekten. Eine andere Variante ist es, … In der Architekturfotografie könnte dies der Fall sein, sobald Personen auf Bildern von Gebäuden zu sehen sind. Auch gibt es in Hamburg einfach zu viele schöne Bauwerke, welche sich gut im Portfolio eines jeden Fotografen machen, ob Amateur oder Profi. erstmal besten Dank für Ihre informative und tolle Seite! Mai 2018 gilt die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zur Verarbeitung personenbezogener Daten, um die rechte von Personen zu schützen, sobald Daten über Sie erhoben und verarbeitet werden. Aus einem normalen Blickwinkel (ohne Hochstativ, Drohne o.ä.) auch wegen Beeinträchtigung Ihrer Persönlichkeitsrechte. Beweise können auch von einer Überwachungskamera stammen, oder Sie haben ihre Fußabdrücke oder andere Spuren hinterlassen. Sein Werk stellt ja eine künstlerische Leistung dar. Fotografie stellt ebenfalls eine Datenverarbeitung dar und fällt unter die DSGVO sobald Personen im Bild zu sehen sind. An zweiter Stelle stehen die Benutzer, bzw. Oder dieses nur Bauinteressenten zeige. B. hinter einem Haus befindet erlaubt? Beachtet man ein paar Dinge, ist die Gesetzeslage eindeutig geregelt. Er hindert den Eigentümer nicht daran, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und stört ihn auch nicht in seinem Besitz. Erforderlich ist hierbei jedoch zwingend ein Vertrag zwischen Verantwortlichem und Fotograf. Fremde Gebäude und Grundstücke darf man ohne Erlaubnis fotografieren, wenn die Aufnahme von allgemein zugänglichen Orten außerhalb des fremden Grundstücks bzw. Gebäudes angefertigt wird, z.B. vielen Dank für den informativen Artikel. So kommt man oft in ein nettes Gespräch und generiert auch noch einen tollen Kontakt. Es wird keinerlei Haftung übernommen. Jeder der die Straße kennt oder entlangfährt, würde aber das Haus aus dem Foto definitiv zuordnen können, was ja nicht das Haus ist, was verkauft werden soll. Oder soll man sich an dieser Stelle von gefühlt 100 Hauseigentümern eine Genehmigung einholen? Auch das Außenbild von der Straße nutznießt ja ggf. Der einfachste Weg wäre wieder den direkten Kontakt zu suchen. Newsletter jederzeit wieder abbestellbar. Die Klägerin erfuhr im Mai 2009, dass Fotos von ihrem Haus zusammen mit dessen Adresse von der Beklagten über ihr Internetangebot veröffentlicht wurden. Ob wir die Bilder für einen Kunden erstellen, in einem Magazin veröffentlichen, als teuren Kunstdruck verkaufen oder einfach nur für die private Sammlung nutzen wollen, spielt keine Rolle. Alex. Er will eine Entschädigung und verlangt die Löschung dieses Fotos, welches auf einer Homepage veröffentlicht wurde. 2. Auf einer anderen Internetseite habe ich jedoch folgenden Passus gefunden: „Möchten man also eine Gruppe fotografieren bleibt festzuhalten, dass diese Aufnahmen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung jeder einzelnen abgelichteten Personen verwertet oder veröffentlicht werden dürfen. online gestellt und veröffentlicht werden. Die Sache mit der Drohnenfotografie und Google Earth ist tatsächlich nochmal ein spezielles Thema für sich, da man ja den „normalen Kamerastandpunkt“ verlässt. Namen auf Klingelschildtafeln oder offene Fenster können zum Problem werden, wenn auf dem Bild Details des Innenräume sichtbar sind. Wird mit den jeweiligen Fotos das Persönlichkeitsrecht verletzt? Kurz und knapp lässt sich also zusammenfassen, dass, solange wir uns auf öffentlichem Grund und keinem Privatgrundstück befinden, die Außenaufnahmen jeglicher Gebäude zulässig sind und somit weder Eigentumsrechte, noch Urheberrechte verletzt werden.