[2], Ab 2013 wurde das EU-Mandat mit der CE-Kennzeichnung in der Straßenausstattung Vorschrift, 2014 wurde der Block mit den Beschriftungen erneut überarbeitet und durch die Reflexions­klassen ergänzt. 1.2/6 (Stand: März 2016), S. 5, RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung, Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, Verordnung über die Teilnahme von Elektrofahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Bayerischen Staatsministeriums des Innern, Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Anhang zur Anlage zur Vw-StVO (Komplettübersicht zum VzKat), Änderungen im Verkehrszeichenkatalog 2017 zu 1992, Verkehrszeichen und Symbole, RWBA 2000 unter, Teil 2 - Gefahrzeichen nach Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7 StVO), Teil 5 - Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3 StVO), Teil 7 - Zusatzzeichen nach § 39 Absatz 3 StVO § 42 Absatz 2 StVO, Neue Verkehrszeichen nach der Einführung des Verkehrszeichenkatalogs 2017, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), § 11 Bahnübergänge, Bildtafel der Verkehrszeichen in den westdeutschen Besatzungszonen und der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis 1953, Bildtafel der Verkehrszeichen in der sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik von 1945 bis 1956, https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_seit_2017&oldid=210362316, „Creative Commons Attribution/Share Alike“, Rückseitenbeschriftung der Schilder (2013 bis 2014). Sie können im Netz Verkehrsschilder nach StVO, praxisbewährte Verkehrszeichen für den industriellen Einsatz oder für Ihre Betriebswege sowie selbst gestaltete Schilder bestellen. Vereinigtes Königreich | Alte ehemals offizielle Schilder sind zudem weiterhin in der Landschaft zu finden. Dezember 2008 eine neue Verwaltungsvorschrift durch das Bundesministerium des Innern erlassen, die am 1. Dänemark | In Anlage 2, mit der Überschrift "Vorschriftszeichen" fnde ich Die Anlage 2 sagt mir, dass dieses ZZ, je nachdem wodrunter es hängt, etwas verbietet. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein. Das Zeichen wurde am 1. Zusatzzeichen Die meisten Verkehrszeichen gibt es in den Bereichen der Vorschrifts- und Gefahrzeichen. Juli 1972 entsprechen. Oktober 2016. Lettland | Moldau | [32] Nach dieser Verordnung sollten bisher errichtete Blinklichtanlagen zwar bestehen bleiben, aber nicht mehr neu angeordnet werden. Aufstellhöhe über Gehwegen In der Praxis gibt häufig das Schaftrohr die mögliche Aufstellhöhe vor. Nur wenn diese Formvorschriften erfüllt sind, ist das Zusatzzeichen gültig und hat entsprechenden Rechtscharakter. Normalerweise müsste die Reihenfolge verändert werden: Parkschild, Parken mit Parkscheibe 2 Stunden, 8-18 Uhr. Die Verkehrszeichen sind dabei nicht nur schnell zu montieren, sie sind auch einfach zu verstehen. Ab 2014 wurden zusätzliche Angaben zu den Aufklebern Vorschrift. Die StVO widmet den besonderen Verkehrszeichen keinen eigenen Paragraphen, da sie vor allem als Ergänzung agieren.Dennoch hält § 39 StVO fest: (3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Der leicht verwirrte Fahrer fragt sich: Welches zählt denn nun? 1971 bis 1978 • Die Website basiert auf der Neufassung des VzKat, welche am 29.05.2017 als Anlage zur VwV-StVO im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Weiße eckige Schilder mit einem schwarzen Rand kennzeichnen Zusatzzeichen als Straßenschild. April 1971[28] wird dieses Zeichen in Anlage 2a dargestellt. Liechtenstein (seit 2021) | Die aktuelle rückseitige Beschriftung der Schilder besteht damit seit 2014 aus einem Aufkleber, der zum einen das EU-verordnete CE-Zeichen nach EN 12899-1 sowie das nach den deutschen Vorgaben angebrachte RAL-Gütezeichen und den Block mit den Reflexionsklassen und der Nutzungsdauer enthält. Einige Verkehrszeichen, die mit der umstrittenen „Schilderwaldnovelle“ von September 2009 aus dem Verkehrszeichenkatalog gestrichen wurden, was die Neufassung der StVO von 2013 bestätigte, gehören nun wieder in den Kanon der Verkehrszeichen. Eines der kurzlebigsten Zusatzzeichen im Verkehrszeichenkatalog war wohl Zusatzzeichen 1000-33 (Radverkehr im Gegenverkehr). Slowenien | April 2017), Zusatzzeichen 1006-39eingeschränktes Licht­raumprofil durch Bäume, Zusatzzeichen 1007-30Gefahr unerwarteter Glatteisbildung, Zusatzzeichen 1030-10vom Verkehrsverbot bei erhöhter Schadstoffkon­zentration ausgenom­mene Fahrzeuge frei, Zusatzzeichen 1060-11auch Fahrräder und Mofas. … frei, Zusatzzeichen 1022-12Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei, Zusatzzeichen 1022-13E-Bikes frei;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1022-14Radverkehr und Mofas frei;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1022-15E-Bikes und Mofas frei;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1024-10Personenkraftwagen frei, Zusatzzeichen 1024-11Pkw mit Anhänger frei, Zusatzzeichen 1024-12Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamt­masse über 3,5 t, ein­schließlich ihrer Anhän­ger und Zugmaschinen, ausgenommen Per­sonenkraftwagen und Kraftomnibusse, frei, Zusatzzeichen 1024-13Lastkraftwagen mit Anhänger frei, Zusatzzeichen 1024-17Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei, Zusatzzeichen 1024-18Gespannfuhrwerke frei;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1024-19Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamt­masse bis 7,5 t ausgenommen;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1024-20elektrisch betriebene Fahrzeuge frei, Zusatzzeichen 1026-31Kraftomnibusse im Gele­genheitsverkehrs freineues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1026-33Einsatzfahrzeuge frei, Zusatzzeichen 1026-34Krankenfahrzeuge frei, Zusatzzeichen 1026-36Landwirtschaftlicher Verkehr frei, Zusatzzeichen 1026-37Forstwirtschaftlicher Verkehr frei, Zusatzzeichen 1026-38Land- und forstwirt­schaftlicher Verkehr frei, Zusatzzeichen 1026-39Betriebs- und Versorgungsdienst frei, Zusatzzeichen 1026-60Elektrofahrzeuge wäh­rend des Ladevorgangs frei, Zusatzzeichen 1026-61Elektrofahrzeuge frei, Zusatzzeichen 1026-62Gülletransport freineues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1026-63E-Bikes freineues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1028-30Baustellenfahrzeuge frei, Zusatzzeichen 1028-32Anlieger bis Baustelle frei, Zusatzzeichen 1031-50Freistellung vom Ver­kehrsverbot nach § 40 Abs. Das seit 1998 gültige Baustellen­informations­schild für Autobahnen wurde 2015 leicht überarbeitet. [25], Zeichen am Ortseingang: Katholische Messe, Zeichen am Ortseingang: Evangelischer Gottesdienst, Zeichen am Ortseingang: Heilige Messe und Evangelischer Gottesdienst. ihrer zulässigen Varianten bzw. Sinnbild nach§ 39, Absatz 7 StVOFahrrad zum Transport von Gütern oder Personen – Lastenfahrrad[19], Sinnbild nach§ 39, Absatz 7 StVOWohnmobil[20], Sinnbild nach§ 39, Absatz 7 StVOPersonenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind - Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen[21], Sinnbild nach§ 39, Absatz 7 StVOElektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektro-kleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)[22], Sinnbild nach§ 39, Absatz 11 StVOCarsharing, Sinnbild nach§ 39, Absatz 11 StVOCarsharing-Plakette, Zeichen 277.1Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen, Zeichen 281.1Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen, Zeichen 721Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr, Zusatzzeichen 1024-21Carsharingfahrzeuge frei. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Seit 2009 ordnet das Bundesverteidigungsministerium eine Neuaufstellung der Zeichen zur militärischen Lastenklasse nicht mehr an. Ukraine | Juni 2019 auf Seite 759. 1938 bis 1945, Bildtafel der Verkehrszeichen in den westdeutschen Besatzungszonen und der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis 1953 • Ist ein Verkehrszusatzzeichen unter mehreren Verkehrszeichen angebracht, gilt es nur für das Verkehrsschild, was sich direkt darüber befindet. Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen., zusätzlich zu allen anderen die Verkehrszeichen ist. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen arbeitet verbindlich mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen. Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) eingegangen. Für etliche andere Zeichen endeten 2017 jahrelange Querelen um ihre Beibehaltung und Nummerierung. Darüber hinaus finden Sie zunächst alle im Zuge der neuen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 01.04.2013 entfallenen und neuen Varianten von Verkehrszeichen. Schweden | Januar 2021 in Kraft. 1956 bis 1971 • Spätere Änderungen und Ergänzungen werden weiter unten angegeben. Richtzeichen 4. Bild 1Andreaskreuz.Der Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Strecke elektrische Fahrleitung hat. Manchmal kommt es vor, dass eine Vorfahrtstraße an einer Kreuzung nicht geradeaus geht, sondern nach rechts oder links weiterführt. April 2013 darstellen. Daher nunmehr meine Interpretation des Zeichens 314 mit Zusatzzeichen „Mo-Sa“: Neben einigen Streichungen sind etliche neue Zeichen und Zusatzzeichen eingeführt worden. Ob solche Zusatzzeichen zulässig sind und Regelwirkung entfalten, ist fraglich. Mai 1991, die einen Tag nach der Verkündung, am 17. Zu beachten sind hierzu außerdem die am 1. 286) eine Parkscheibenpflicht zu erwirken, sind nur einige Beispiele für die misslungene Kennzeichnung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. 1953 bis 1956 • Da sie eine ergänzende Funktion erfüllen, sind sie somit nicht eigenständig – aber dennoch wichtig für viele Verkehrssituationen.. Im § 39 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes – grüne Plakette;bisher Zusatzzeichen 1031-51, Zusatzzeichen 1040-10Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt (10 - 16 h), Zusatzzeichen 1040-30zeitliche Beschränkung (16 - 18 h), Zusatzzeichen 1040-31zeitliche Beschränkung (8 - 11 h, 16 - 18 h), Zusatzzeichen 1040-32Parkscheibe 2 Stunden, Zusatzzeichen 1040-33Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden, Zusatzzeichen 1040-34ab Zeitpunkt;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1040-35Lärmschutz (mit Zeitangabe);neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1040-36Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begrenzung (zu Zeichen 101 oder 274);neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1042-32werktags 8.30-11.30 h, 16-18 h, Zusatzzeichen 1042-356–22 h an Sonn- und Feiertagen, Zusatzzeichen 1042-36Schulbus (tageszeitliche Benutzung);inhaltlich geändertes Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1042-37Parken Sa und So erlaubt, Zusatzzeichen 1042-38werktags außer samstags;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1042-51Sa und So;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1042-53Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begren­zung an Werktagen (zu Zeichen 101 oder 274);neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1044-10nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte, Zusatzzeichen 1044-11nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. Entstehung oder Erbauung, Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017, Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1992 bis 2013, Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 2013 bis 2017, Curso de alemán nivel medio con audio/Lección 031, https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zusatzzeichen_1000-32_-_Radfahrer_kreuzen_von_rechts_und_links,_StVO_1997.svg, Lokalen Beschreibungsquelltext hinzufügen, Straßenverkehrs-Ordnung 1997, Verkehrsblatt, DIN-Normen, Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist, {{German}} Zusatzschild 1000-32: Auf kreuzenden Radfahrerverkehr von links und rechts achten Image taken from the. Hinweiszeichen(Beilage 1)Rastplatz bitte sauberhalten, Hinweiszeichen(Beilage 2)Parkplatz bitte sauberhalten. Spanien | 2.4. Deutschland Zeichen 209Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts;bisher Zeichen 209-20, Zeichen 209-10Vorgeschriebene Fahrtrichtung – links, Zeichen 209-30Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus, Zeichen 211Vorgeschriebene Fahrtrichtung, hier rechts; bisher Zeichen 211-20, Zeichen 211-10Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links, Zeichen 214Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder rechts;bisher Zeichen 214-20, Zeichen 214-10Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus oder links;bisher Zeichen 214-20, Zeichen 214-30Vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts oder links;bisher Zeichen 209-31, Zeichen 220-10Einbahnstraße – linksweisend, Zeichen 220-20Einbahnstraße – rechtsweisend, Zeichen 222Vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei;bisher Zeichen 222-20, Zeichen 222-10Vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei, Zeichen 223.1-50Seitenstreifen befahren – 2 Fahrstreifen und Seitenstreifen;bisher Zeichen 223.1, Zeichen 223.1-51Seitenstreifen befahrbar – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen;bisher Zeichen 223.1-50, Zeichen 223.1-52Seitenstreifen befahrbar – 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen;neues Zeichen, Zeichen 223.2-50Seitenstreifen nicht mehr befahren – 2 Fahrstreifen und Seitenstreifen;bisher Zeichen 223.2, Zeichen 223.2-51Seitenstreifen nicht mehr befahren – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen;bisher Zeichen 223.2-50, Zeichen 223.2-52Seitenstreifen nicht mehr befahren – 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen;neues Zeichen, Zeichen 223.3-50Seitenstreifen räumen – 2 Fahrstreifen und Seitenstreifen;bisher Zeichen 223.3, Zeichen 223.3-51Seitenstreifen räumen – 3 Fahrstreifen und Seitenstreifen;bisher Zeichen 223.3-50, Zeichen 223.3-52Seitenstreifen räumen – 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen;neues Zeichen, Zeichen 224Haltestelle;bisher Zeichen 224-50, Zeichen 224-51Schulbushaltestelle (mit Zusatzzeichen 1042-36);geänderter Zeicheninhalt, Zeichen 229-10Taxenstand – Anfang – Aufstellung rechts, Zeichen 229-11Taxenstand – Ende – Aufstellung links, Zeichen 229-20Taxenstand – Ende – Aufstellung rechts, Zeichen 229-21Taxenstand – Anfang – Aufstellung links, Zeichen 229-30Taxenstand – Mitte – Aufstellung rechts, Zeichen 229-31Taxenstand – Mitte – Aufstellung links, Zeichen 241-30Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links, Zeichen 241-31Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts, Zeichen 250Verbot für Fahrzeuge aller Art, Zeichen 253Verbot für Kraftfahr­zeuge über 3,5 t, Zeichen 257-50Verbot für Mofas;bisher Zeichen 256, Zeichen 257-51Verbot für Reiter;bisher Zeichen 258, Zeichen 257-52Verbot für Gespannfuhrwerke;neues Zeichen, Zeichen 257-54Verbot für Kraftomnibusse;neues Zeichen, Zeichen 257-55Verbot für Personen­kraftwagen;neues Zeichen, Zeichen 257-56Verbot für Personen­kraftwagen mit Anhänger;neues Zeichen, Zeichen 257-57Verbot für Lastkraft­wagen mit Anhänger;neues Zeichen, Zeichen 257-58Verbot für Kraftfahr­zeu­ge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen;neues Zeichen, Zeichen 261Verbot für kennzeichnungs­pflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, Zeichen 262-5,5Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse;Neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert;bisher Zeichen 262, Zeichen 263-8Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast;Neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert;bisher Zeichen 263, Zeichen 264-2Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite;bisher Zeichen 264, Zeichen 264-2,3Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite;bisher Zeichen 264, Zeichen 265-3,8Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe;bisher Zeichen 265, Zeichen 266-10Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge;bisher Zeichen 266, Zeichen 269Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, Zeichen 270.1Beginn eines Verkehrs­verbots zur Vermin­derung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone, Zeichen 270.2Ende eines Verkehrs­verbots zur Vermin­derung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone, Zeichen 273-70Verbot des Unter­schrei­tens des angegebenen Mindestabstandes;Neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert;bisher Zeichen 273, Zeichen 274-50Zulässige Höchst­geschwindigkeit;Neu: die Unternummer entspricht dem angegebenen Zahlwert;bisher Zeichen 274-55, Zeichen 274-60Zulässige Höchst­geschwindigkeit;bisher Zeichen 274-56, Zeichen 274-70Zulässige Höchst­geschwindigkeit;bisher Zeichen 274-57, Zeichen 274.1-20Beginn einerTempo 20-Zone, Zeichen 275-30Vorgeschriebene Mindest­geschwindigkeit;Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert;bisher Zeichen 275, Zeichen 276Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art, Zeichen 277Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, Zeichen 278-50Ende der zulässigen Höchst­geschwindigkeit,Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert;bisher Zeichen 282, Zeichen 278-60Ende der zulässigen Höchst­geschwindigkeit,Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert;bisher Zeichen 282, Zeichen 278-70Ende der zulässigen Höchst­geschwindigkeit,Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert;bisher Zeichen 282, Zeichen 279-30Ende der vor­ge­schrie­benen Mindest­geschwindigkeit,Neu: die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert;bisher Zeichen 279, Zeichen 280Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art, Zeichen 281Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, Zeichen 282Ende sämtlicher streckenbezogen­er Geschwindigkeits­beschränkungen und Überholverbote, Zeichen 283Absolutes Haltverbot;bisher Zeichen 283-50, Zeichen 283-10Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung rechts, Zeichen 283-11Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung links;neues Zeichen, Zeichen 283-20Absolutes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts, Zeichen 283-21Absolutes Haltverbot (Anfang), Aufstellung links;neues Zeichen, Zeichen 283-30Absolutes Haltverbot (Mitte), Aufstellung rechts, Zeichen 283-31Absolutes Haltverbot (Mitte), Aufstellung links;neues Zeichen, Zeichen 286Eingeschränktes Haltverbot;bisher Zeichen 286-50, Zeichen 286-10Eingeschränktes Haltverbot (Anfang), Aufstellung rechts, Zeichen 286-11Eingeschränktes Haltverbot (Ende), Aufstellung links;neues Zeichen, Zeichen 286-20Eingeschränktes Haltverbot (Ende), Aufstellung rechts, Zeichen 286-21Eingeschränktes Haltverbot (Anfang), Aufstellung links;neues Zeichen, Zeichen 286-30Eingeschränktes Haltverbot (Mitte), Aufstellung rechts, Zeichen 286-31Eingeschränktes Haltverbot (Mitte), Aufstellung links;neues Zeichen, Zeichen 290.1Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone, Zeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone, Zeichen 295Fahrstreifen­begrenzung und Fahrbahn­begrenzung, Zeichen 296Einseitige Fahrstreifen­be­grenz­ung, Zeichen 297.1-21Vorankündigungspfeil zur Anzeige eines Fahrstreifenendes;neues Zeichen, Zeichen 299Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote. So kann nun die Reflexionsklasse des Verkehrszeichens (RA1, RA2 oder RA3) abgelesen werden, was bisher nur über das Wasserzeichen in der Reflexfolie auf der Vorderseite des Schildes möglich war. Das Zusatzzeichen muss inhaltlich klar, eindeutig und frei von Widersprüchen sein. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR),[15] zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. Diese Ziffern werden dem Produzenten des Schildes durch den RAL verliehen. Zusatzzeichen 1000-33Radverkehr im Gegen­verkehr(gültig bis 1. Große Auswahl zu günstigen Preisen. Deutsches Reich: Zusatzzeichen 1048-14nur Sattelkraftfahrzeuge, Zusatzzeichen 1048-15nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger, Zusatzzeichen 1048-20nur Personenkraftwagen mit Anhänger und Kraft­fahrzeuge mit einer zu­lässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zug­maschinen, ausgenom­men Personenkraftwa­gen und Kraftomnibusse;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1049-11Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden, Zusatzzeichen 1049-12Nur militärische Kettenfahrzeuge, Zusatzzeichen 1049-13Nur Lkw (Zeichen 1010-51), Kraftomnibus (Zeichen 1010-57) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1010-59);teils neue Nummerierung, Zusatzzeichen 1050-32Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs, Zusatzzeichen 1052-30Streckenverbot für den Transport von gefährli­chen Gütern auf Straßen, Zusatzzeichen 1052-31Streckenverbot für Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung, Zusatzzeichen 1053-30Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt, Zusatzzeichen 1053-31mit Parkschein;bisher Zusatzzeichen 1052-33, Zusatzzeichen 1053-32gebührenpflichtig;bisher Zusatzzeichen 1052-34, Zusatzzeichen 1053-33Massenangabe – 7,5 t;bisher Zusatzzeichen 1052-35, Zusatzzeichen 1053-34auf dem Seitenstreifen;bisher Zusatzzeichen 1052-39, Zusatzzeichen 1053-35bei Nässe;bisher Zusatzzeichen 1052-36, Zusatzzeichen 1053-36Durchgangsverkehr;bisher Zusatzzeichen 1053-38, Zusatzzeichen 1053-38Querparken als Sinnbild;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1053-39Schrägparken als Sinnbild;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1053-52nur innerhalb gekenn­zeichneter Parkflächen;neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1060-31Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen;bisher Zusatzzeichen 1052-37, Zusatzzeichen 1060-32Auch Kraftomnibusse und PKW mit Anhängern (im Bereich von LKW-Kontrollen);neues Zusatzzeichen, Zusatzzeichen 1060-33Massenangabe – 2,8 t;nur in Verbindung mit Zeichen 277. Mai 1972 und 26. Mit Einführung der ab 2011 gültigen Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ) ist für eine vollständige Kennzeichnung der Schilder zudem die Angabe der Herstelleranschrift, in der Regel mittels eines weiteren Aufklebers, verpflichtend geworden. Teil 4 - Richtzeichen nach Anlage 3 (zu § 42 Absatz 1 StVO). Der jetzt in einem Stück gedruckte Aufkleber besitzt unter dem RAL-Gütesiegel und der CE-Kennzeichnung ein Feld, in dem nun die Reflexionsklassen und als zusätzliche Angabe die angenommenen Nutzungsdauer des Verkehrszeichens angegeben werden. Egal ob auf der Autobahn, der Landstraße oder innerorts, weit und breit trifft der Verkehrsteilnehmer in Deutschland auf einen regelrechten Schilderwald. Ungarn | Tschechien | Auch im Zuge der westdeutschen Straßenverkehrs-Ordnung von 1956 entstandene Zusatzzeichen (damals als Zusatztafeln bzw. Portugal | Österreich | Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017 zeigt die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie sich seit Inkrafttreten der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit dem 1. Spezielle Autobahnrastplatz-Hinweisschilder wurde ab 1965 aufgestellt. 1934 bis 1938 • Also gelten an dieser Kreuzung die Verkehrszeichen! Einzelne VZ nur dann, wenn wegen un-günstiger Umfeldbedingungen eine … Darunter müsste folgen "Außer Bewohner mit Parkausweis". Geregelt werden die Verkehrszeichen durc… Serbien | Die rechtliche Grundlage der Zusatzzeichen. [16], Zusatzzeichen 1014-50 Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (B), Zusatzzeichen 1014-51 Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (C), Zusatzzeichen 1014-52Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (D), Zusatzzeichen 1014-53Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (E), Zusatzzeichen 1020-11Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. Folgende Zeichen sind seit der Neufassung des Verkehrszeichenkatalogs 2017 veröffentlicht worden: Mit der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrofahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. Die „Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 20. Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Räderfahrzeuge, Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Kettenfahrzeuge, Ehemaliges Zusatzzeichen 2531: Tollwut! Sie erinnerten an die Vertreibungsgebiete der Deutschen. Mit diesem neuen Katalog wurde das teils seit vielen Jahren gültige Nummerierungssystem der Verkehrszeichen neu überdacht und einer neuen inneren Logik unterworfen. [6] Das Zeichen „Tempo-10-Zone“ aus dem Entwurf eines Verkehrszeichenkatalogs von 2013 wurde nicht eingeführt. Am 30. Das erst 1997 eingeführte Zeichen verschwand 2017 wieder. 1910 bis 1923 • Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt. Baustellen­informations­schild, EU-Fördermaßnahme, Zu den Hinweiszeichen auf Gottesdienstzeiten wurde am 22. 1971 bis 1992 • Oft wohl ohne bewussten Rückgriff erhielten einige Zeichen wieder ihre ältere Nummer aus der 1971 gültig gewordenen Straßenverkehrs-Ordnung zurück, andere, wie Zeichen 257-52 (Verbot für Gespannfuhrwerke), das 1992 als Zeichen 257 aus dem Verkehrszeichenkatalog genommen wurde, kamen nun wieder an ihren Platz. Das ehemalige Zusatzzeichen 2532 mit der Formulierung Wildtollwut hat bereits seit dem 1. .... Als beschränkende Zusatzzeichen nach § 41 Absatz 2 StVO können für einspurige Fahrzeuge die bereits weiter oben gezeigten Zusatzzeichen 1010-52, 1010-62, 1010-63 und 1010-65 angeordnet werden. Zusatzzeichen 1044-30Bewohner mit Parkausweis Nr. Wie Sie aus dem Gesetzestext entnehmen können, sind Richtzeichen immer zu befolgen – egal ob es sich um Ge- oder Verbote handelt. Bundesgesetzblatt Nr. Irland | [33], Lichtzeichen mit Halbschranke oder Schranke, Andreaskreuz mit Blinklicht für unbeschrankte oder halbbeschrankte Bahnübergänge, Andreaskreuz mit Blinklicht, Wecker und Leuchtschriftzug an abgelegenen Wegen, Die seit 1987 gültigen Kennzeichnungen der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung – BOStrab):[34]. Außerdem müssen die Hersteller ihre individuell gestalteten Aufkleber mit dem Anschriftenblock anbringen. Oktober 2022 ihre Gültigkeit. Bei allen folgenden Tafeln in diesem Absatz wurden 2017 textliche Änderungen vorgenommen, der Sinn wurde dabei nicht verändert. Island | Ist ein Verkehrszusatzzeichen unter mehreren Verkehrszeichen angebracht, gilt es nur für das Verkehrsschild, was sich direkt darüber befindet. 21 vom 14. Schweiz (seit 2021) | Unter den neuen Zusatzzeichen verdienen auch die 1053-38 (Querparken) und 1053-39 (Schrägparken) besondere Erwähnung. Juli 1967[27] auf die Kennzeichnung hin. Zur Sicherung von Betriebsgeländen, Parkplätzen oder öffentlichen Räumen, die insbesondere auch von Fahrzeugen genutzt werden, sind Zusatzzeichen STVO ein beliebtes Mittel zur Verkehrsführung. Januar 1938 Gültigkeit hatte, aus dem Katalog: Zusatzzeichen 1012-30 (Anfang). Das Gütesiegel besitzt über dem RAL-Logo Raum für fünf einperforierte Prüfziffern. Deutsch: Zusatzzeichen 1000-32: Radfahrer kreuzen von rechts und links. Fristen für ihren Abbau wurden aber auch nach der Neufassung der StVO von 2013 nicht ausgegeben. Januar 1982 gültig. So das Zusatzzeichen Kuppe. Zeichen 310Ortstafel Vorderseite (diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);bisher Zeichen 310-50, Zeichen 311Ortstafel Rückseite (diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);bisher Zeichen 311-50, Zeichen 314-10Parken, Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links), Zeichen 314-20Parken, Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links), Zeichen 314-30Parken Mitte (Aufstellung rechts oder links);neues Zeichen, Zeichen 314-50Parkhaus, Parkgarage;neues Zeichen, Zeichen 314.1Beginn einer Parkraum­bewirtschaftungszone, Zeichen 314.2Ende einer Parkraum­bewirtschaftungszone, Zeichen 315-50Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Zeichen 315-51Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Anfang, Zeichen 315-52Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Ende, Zeichen 315-53Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Mitte, Zeichen 315-55Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-56Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Anfang, Zeichen 315-57Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Ende, Zeichen 315-58Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Mitte, Zeichen 315-60Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Zeichen 315-61Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Anfang, Zeichen 315-62Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Ende, Zeichen 315-63Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Mitte, Zeichen 315-65Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-66Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts Anfang, Zeichen 315-67Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Ende, Zeichen 315-68Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Mitte, Zeichen 315-70Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Zeichen 315-71Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Anfang, Zeichen 315-72Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Ende, Zeichen 315-73Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Mitte, Zeichen 315-75Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-76Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Anfang, Zeichen 315-77Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Ende, Zeichen 315-78Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Mitte, Zeichen 315-80Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Zeichen 315-81Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Anfang, Zeichen 315-82Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Ende, Zeichen 315-83Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Mitte, Zeichen 315-85Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-86Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Anfang, Zeichen 315-87Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Ende, Zeichen 315-88Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Mitte, Zeichen 316-50Parken und Mitfahren;neues Zeichen, Zeichen 325.1Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs, Zeichen 325.2 Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs, Zeichen 327-50Tunnel, mit Längenangabe in m, Zeichen 327-51Tunnel, mit Längenangabe in km;neues Zeichen, Zeichen 332Ausfahrttafel auf der Autobahn(diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);bisher Zeichen 332-20, Zeichen 332.1Ausfahrttafel auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn;bisher Zeichen 332-21, Zeichen 332.1-20Ausfahrttafel auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn, in Weiß mit Zielen nach Zeichen 432;bisher Zeichen 332-22, Zeichen 333Ausfahrt von der Autobahn(diese Nummer trug das Zeichen bereits vor 1992);bisher Zeichen 333-20, Zeichen 333.1Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn;bisher Zeichen 333-21, Zeichen 333.1-20Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn;bisher Zeichen 333-22, Zeichen 350-10Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts, Zeichen 350-20Fußgängerüberweg, Aufstellung links, Zeichen 357-50Sackgasse; für Rad­verkehr und Fuß­gänger durchlässige Sackgasse, Zeichen 357-51Sackgasse; für Fußgänger durchlässige Sackgasse, Zeichen 357-52für Radverkehr durchlässige Sackgasse, Zeichen 365-62Pannenhilfe;bisher Zeichen 359, Zeichen 365-65Ladestation für Elektrofahrzeuge, Zeichen 365-67Wohnmobilplatz;neues Zeichen, Zeichen 365-68Wohnmobil- und Wohnwagenplatz;neues Zeichen, Zeichen 385Ortshinweistafel(war von 1971 bis 1992 schon einmal Zeichen 385);bisher Zeichen 385-50, Zeichen 386.1-10Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser linksweisend, Zeichen 386.1-11 Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser linksweisend;veränderte Zeichenhöhe, Zeichen 386.1-12Touristischer Hinweis als Wegweiser – Pfeilwegweiser linksweisend, Zeichen 386.1-20Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser rechtsweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.1-21Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser rechtsweisend;veränderte Zeichenhöhe, Zeichen 386.1-22Touristischer Hinweis als Wegweiser – Pfeilwegweiser rechtsweisend, Zeichen 386.1-30Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vor-/ Wegweiser geradeaus;neue Funktion: auch als Vorwegweiser, Zeichen 386.1-50Touristischer Hinweis mit Bezugsziel – Variante „in“;bisher Zeichen 386.1-32, Zeichen 386.1-51Touristischer Hinweis mit Bezugsziel – Variante „via“;bisher Zeichen 386.1-33, Zeichen 386.1-52Touristischer Hinweis mit Bezugsziel – Variante „Richtung“;bisher Zeichen 386.1-34, Zeichen 386.1-53Touristischer Hinweis Fluss oder Kanal;bisher Zeichen 386.1-50, Zeichen 386.2-10Touristische Route, Wegweiser linksweisend;veränderte Zeichenhöhe, Zeichen 386.2-11Touristische Route, Vorwegweiser linksweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.2-12Touristische Route, Pfeilwegweiser linksweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.2-22Touristische Route, Pfeilwegweiser rechtsweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.2-20Touristische Route, Wegweiser rechtsweisend;veränderte Zeichenhöhe, Zeichen 386.2-21Touristische Route, Vorwegweiser linksweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.2-30Touristische Route, Vor-/Wegweiser geradeaus;neues Zeichen, Zeichen 386.2-51Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „via“;neues Zeichen, Zeichen 386.2-52Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „Richtung“;bisher Zeichen 386.2-30, Zeichen 386.2-53Touristische Route als Hinweisschild;neues Zeichen, Zeichen 386.3Touristische Unterrichtungstafel, Zeichen 386.3-50Touristische Unterrichtungstafel, Erinnerungstafel gemäß „Brocken-Erklärung“, Zeichen 390Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßen­mautgesetz, Zeichen 390.2Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfern­straßenmautgesetz, Zeichen 393Informationstafel an Grenzübergangsstellen an der Autobahn (3600 × 2500 mm), Zeichen 393Informationstafel an Grenzübergangsstellen an anderen Straßen (2400 × 1650 mm), Zeichen 406-50Knotenpunkte der Autobahnen (ein- oder zweistellige Nummer), Zeichen 406-51Knotenpunkte der Autobahnen (drei- oder mehrstellige Nummer), Zeichen 415-10Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – linksweisend, Zeichen 415-20Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – rechtsweisend, Zeichen 418-10Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung – linksweisend, Zeichen 418-20Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung – rechtsweisend, Zeichen 419-10Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung −linksweisend, Zeichen 419-20Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung – rechtsweisend, Zeichen 421-10Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrs­arten, KFZ mit einer zulässigen Gesamt­masse über 3,5 t – linksweisend, Zeichen 421-20Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrs­arten, KFZ mit einer zulässigen Gesamt­masse über 3,5 t – rechtsweisend, Zeichen 421-11Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrs­arten, kennzeichnungs­pflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – linksweisend, Zeichen 421-21Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrs­arten, kennzeichnungs­pflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechtsweisend, Zeichen 421-12Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrs­arten, Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – linksweisend, Zeichen 421-22Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrs­arten, Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – rechtsweisend, Zeichen 422-10KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – hier links, Zeichen 422-11KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – links einordnen, Zeichen 422-20KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – hier rechts, Zeichen 422-21KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – rechts einordnen, Zeichen 422-30KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – geradeaus, Zeichen 422-12Kenn­zeich­nungs­pflich­ti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – hier links, Zeichen 422-13Kennzeichnungs­pflich­ti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – links einordnen, Zeichen 422-22Kennzeichnungs­pflich­ti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – hier rechts, Zeichen 422-23Kennzeichnungs­pflich­ti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechts einordnen, Zeichen 422-32Kennzeichnungs­pflich­ti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – geradeaus;bisher Zeichen 422-31, Zeichen 422-14Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – hier links, Zeichen 422-15Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – links einordnen, Zeichen 422-24Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – hier rechts, Zeichen 422-25Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – rechts einordnen, Zeichen 422-34Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – geradeaus;bisher Zeichen 422-32, Zeichen 422-16Radverkehr – hier links;neues Zeichen, Zeichen 422-17Radverkehr – links einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-26Radverkehr – hier rechts;neues Zeichen, Zeichen 422-27Radverkehr – rechts einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-36Radverkehr – geradeaus;bisher Zeichen 442-30, Zeichen 430-10Wegweiser zur Autobahn – linksweisend, Zeichen 430-20Wegweiser zur Autobahn – rechtsweisend, Zeichen 432-10Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung – linksweisend, Zeichen 432-20Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung – rechtsweisend, Zeichen 434-50Tabellenwegweiser kompakte Form;bisher Zeichen 434, Zeichen 434-51Tabellenwegweiser teilaufgelöste Form;neues Zeichen, Zeichen 434-52Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) mit Bundesstraßen­nummer, Zeichen 434-53Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) ohne Bundesstraßen­nummer, Zeichen 438Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen, Zeichen 439Gegliederter Vorweg­weiser außerhalb von Autobahnen, Zeichen 441Gegliederter Vorwegweiser zur Autobahn, Zeichen 442-10 KFZ mit einer zulässigen Gesamt­masse über 3,5 t – linksweisend;bisher Zeichen 442-11, Zeichen 442-20 KFZ mit einer zulässigen Gesamt­masse über 3,5 t – rechtsweisend;bisher Zeichen 442-21, Zeichen 442-50KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t – ohne Pfeilsymbol;neues Zeichen, Zeichen 442-11Kennzeichnungspflichti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – linksweisend, Zeichen 442-21Kennzeichnungs­pflichti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – rechtsweisend, Zeichen 442-51Kennzeichnungs­pflichti­ge Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern – ohne Pfeilsymbol;neues Zeichen, Zeichen 442-12Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – linksweisend;bisher Zeichen 442-13, Zeichen 442-22Fahrzeuge mit wasser­gefährdender Ladung – rechtsweisend;bisher Zeichen 442-23, Zeichen 442-52Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – ohne Pfeilsymbol;neues Zeichen, Zeichen 442-13Radverkehr – linksweisend;bisher Zeichen 442-10, Zeichen 442-23Radverkehr – rechtsweisend;bisher Zeichen 442-20, Zeichen 442-53Radverkehr – ohne Pfeilsymbol;neues Zeichen, Zeichen 448-50Ankündigungstafel auf anderen Straßen außerhalb von Autobahnen, Zeichen 449-50Vorwegweiser auf anderen Straßen außerhalb von Autobahnen, Zeichen 450-50Ankündigungsbake einstreifig (100 m), Zeichen 450-51Ankündigungsbake zweistreifig (200 m), Zeichen 450-52Ankündigungsbake dreistreifig (300 m), Zeichen 450-53Ankündigungsbake einstreifig (100 m, gelb), Zeichen 450-54Ankündigungsbake zweistreifig (200 m, gelb), Zeichen 450-55Ankündigungsbake dreistreifig (300 m, gelb), Zeichen 453-50Entfernungstafel auf autobahnähnlich ausgebauten, zweibahnigen Straßen, Zeichen 454-10Umleitungs­wegweiser, linksweisend, Zeichen 454-20Umleitungs­wegweiser, rechtsweisend, Zeichen 455.1-10Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung links, Zeichen 455.1-11Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, hier links, Zeichen 455.1-12Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, links einordnen, Zeichen 455.1-20Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung rechts, Zeichen 455.1-21Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, hier rechts, Zeichen 455.1-22Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, rechts einordnen, Zeichen 455.1-30Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung geradeaus, Zeichen 455.1-50Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, ohne Pfeilsymbol;neues Zeichen, Zeichen 460-10Bedarfsumleitung, Vorankündigung links, Zeichen 460-11Bedarfsumleitung, hier links, Zeichen 460-12Bedarfsumleitung, links einordnen, Zeichen 460-20Bedarfsumleitung, Vorankündigung rechts, Zeichen 460-21Bedarfsumleitung, hier rechts, Zeichen 460-22Bedarfsumleitung, rechts einordnen, Zeichen 460-30Bedarfsumleitung, Vorankündigung geradeaus, Zeichen 460-50Bedarfsumleitung, ohne Pfeilsysmbol;neues Zeichen, Zeichen 466Weiterführende Bedarfsumleitung, Zeichen 467.1-10Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) linksweisend, Zeichen 467.1-20Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) rechtsweisend, Zeichen 467.1-30Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) geradeaus.